Großherzogliche Verordnung vom 22. Juli 2019 über die Prüfung zur Bewertung der luxemburgischen Sprache, die im Rahmen der Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durchgeführt wird.
Unerlässlich ist nach wie vor der Nachweis luxemburgischer Sprachkenntnisse, die das Institut national des langues Luxembourg (INLL) in Form des Sproochentest bescheinigt.
Diese Prozedur betrifft nur Personen, die unter Artikel 14 des Gesetzes vom 8. März 2017 zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit fallen.
Zwei Pflichtprüfungen:
Das Niveau der Prüfung zum mündlichen Ausdruck entspricht dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen im Bereich des mündlichen Ausdrucks und der mündlichen Interaktion.
„Die/der KandidatIn kann sich selbst vorstellen und in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensumstände, seine Ausbildung oder seinen Beruf sprechen. Er/sie kann Personen, Themen und Tätigkeiten auf einfache Weise beschreiben und vergleichen.“
2 Teile :
Bewertungskriterien: Wortschatz, Flüssigkeit, Klarheit, Verwendung der grammatikalischen Strukturen (A1), Kohärenz, Fähigkeit, sich verständlich zu machen, Interaktivität.
Dauer: 10 Minuten (2×5)
Die Prüfung zum Hörverständnis wird mit dem Tablet durchgeführt.
Tablet: Mündlicher Ausdruck und Hörverständnis an einem halben Tag.
Dauer: 35 Minuten
Das Niveau der Prüfung zum Hörverständnis entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
Die/der Kandidat/in
Hörverständnis von drei Texten:
Es wird ein Fragebogen pro Hörprobe ausgegeben; die richtige Antwort muss entsprechend angekreuzt werden.
Um die mündliche Prüfung zu bestehen, muss mindestens die Hälfte der Punkte erreicht werden. Werden weniger Punkte erzielt, kann die Punktzahl durch die Prüfung zum Hörverständnis ausgeglichen werden.
1.
Überweisen Sie die Anmeldegebühr von 75 € auf das IBAN Konto LU 52 0019 3155 4636 4000.
BIC: BCEELULL.
Kontoinhaber: TS-SEGS Institut national des langues.
2.
Senden Sie die vollständigen Unterlagen an das Institut national des langues Luxembourg oder reichen Sie diese vor Ort ein:
Es werden nur die jenigen Bewerber/-innen angemeldet, die eine vollständige Bewerbung eingereicht haben.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt im Rahmen der organisatorischen Kapazitäten und in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Unterlagen. Bewerber, die nicht berücksichtigt wurden, werden vorrangig für die nächste Sitzung angemeldet.
3.
Der Kandidat oder die Kandidatin wird spätestens 15 Tage vor dem Datum der ersten Prüfung per Post über die Daten und Uhrzeiten der Prüfung informiert. Die Nichteinhaltung des Zeitplans führt zum Ausschluss von der Prüfung.
Bei der Abnahme der Prüfungen muss jeder Kandidat und jede Kandidatin denselben Ausweis vorlegen, der den Anmeldeunterlagen als Kopie beigefügt ist.
Kandidaten, die ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten oder zum Zeitpunkt der Prüfung nicht anwesend sind, erhalten keine Rückerstattung und müssen sich erneut anmelden.
Bei der Anmeldung einer Person mit Behinderung sorgt das INLL für die materielle Ausstattung und/oder personelle Unterstützung, damit diese Person unter optimalen Bedingungen an den Prüfungen teilnehmen kann. In jedem Fall muss die Behinderung durch ein offizielles Dokument einer medizinisch anerkannten Behörde bestätigt werden. Dieses Dokument muss den Anmeldeunterlagen beigefügt werden.
Die Bewertung der luxemburgischen Sprache besteht aus zwei Prüfungen. Die folgenden Musterbeispiele geben Auskunft über deren Inhalt.
Erster Teil: Gespräch
Der zu Prüfende wählt zwischen zwei Themen, die von der Prüferin oder dem Prüfer vorgegeben werden.
Zweiter Teil: Beschreibung eines Fotos
Der Bewerber wählt aus drei Fotos aus und beschreibt eines davon.
Beispiele für Fotos:
Audiodatei im mp3-Format zum Herunterladen (3.2MB).
Antwortbogen: Äntwertblat.
Korrigiert /Lösung: Léisungen