Die Geschäftsordnung des „Institut national des langues Luxembourg“ verfolgt das Ziel, einheitliche Regeln für den reibungslosen Betrieb des Instituts und für das Erlernen von Sprachen aufzustellen. Es handelt sich um eine Ergänzung zur INL-Satzung sowie der großherzoglichen Rechtsvorschriften und Gesetze, die den Rechtsstatus und die Organisation des INLL regeln.
Die Lernenden verpflichten sich, die Lernwerkzeuge und -strategien anzuwenden, die für ihren Erfolg im Rahmen der gesetzten Ziele unerlässlich sind. Der/Die Lernende unterschreibt in jedem Kurs eine Anwesenheitsliste, wenn er/sie mindestens 70% der Zeit an der Unterrichtseinheit teilgenommen hat.
Die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lernende, Lehrende, Personal) verpflichten sich zu folgenden Verhaltensweisen:
Jeder Diebstahl oder jede Beschädigung wird in Rechnung gestellt.
Nur Personen, die gültig für einen Kurs eingeschrieben sind, haben Zutritt zum Kursraum.
Jede Person muss zwingend
Es ist im Institut strengstens verboten
Der/die Lernende, dessen/deren Verhalten offensichtlich durch den Gebrauch von Alkohol, Medikamenten, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen beeinträchtigt ist, wird unverzüglich von den Unterrichtsaktivitäten ausgeschlossen. Je nach Schwere der Vergehen können die Ordnungskräfte hinzugezogen bzw. Anzeige erstattet werden.
Das INLL übernimmt keine Verpflichtung, das persönliche Eigentum der Lernenden zu verwahren und/oder aufzubewahren und haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Verschwinden, Schäden und Unfälle mit Bezug auf dieses Eigentum. Es wird darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Jeder Unfall, der sich auf dem Gelände ereignet, muss sofort der Schulleitung gemeldet werden.
Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, die bis hin zum dauerhaften Verweis von der Schule führen können.
Die Schulleitung