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Interne Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des „Institut national des langues Luxembourg“ verfolgt das Ziel, einheitliche Regeln für den reibungslosen Betrieb des Instituts und für das Erlernen von Sprachen aufzustellen. Es handelt sich um eine Ergänzung zur INL-Satzung sowie der großherzoglichen Rechtsvorschriften und Gesetze, die den Rechtsstatus und die Organisation des INLL regeln.

Lernverhalten

Die Lernenden verpflichten sich, die Lernwerkzeuge und -strategien anzuwenden, die für ihren Erfolg im Rahmen der gesetzten Ziele unerlässlich sind. Der/Die Lernende unterschreibt in jedem Kurs eine Anwesenheitsliste, wenn er/sie mindestens 70% der Zeit an der Unterrichtseinheit teilgenommen hat.

Verhaltensweisen und Haltung

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Lernende, Lehrende, Personal) verpflichten sich zu folgenden Verhaltensweisen:

  • Ein verantwortungsvolles und respektvolles Benehmen anzunehmen, das für den interkulturellen Austausch und die soziale Integration förderlich ist.
  • Eine respektvolle, tolerante, kooperative, höfliche und gleichberechtigte Einstellung anzunehmen, die auf alle Formen körperlicher und verbaler Gewalt verzichtet sowie auf diskriminierende Äußerungen in Bezug auf das Geschlecht, die körperliche Erscheinung, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, nationale, soziale oder ethnische Herkunft der anderen Mitglieder.
  • Sorgsam mit den Räumlichkeiten, dem Mobiliar und den zur Verfügung gestellten Materialien umzugehen.
  • die Mülleimer unter Beachtung der Mülltrennung zu benutzen und allgemein auf Reinlichkeit sowie Sauberkeit im Gebäude und auf dem gesamten Gelände zu achten.
  • die Aufsicht über ihr/e Kind/er am Empfangsschalter zu gewährleisten.

Jeder Diebstahl oder jede Beschädigung wird in Rechnung gestellt.

Nur Personen, die gültig für einen Kurs eingeschrieben sind, haben Zutritt zum Kursraum.

Brände, Tabak, Alkohol, Drogen und Tiere

Jede Person muss zwingend

  • jede Handlung vermeiden, die einen Brand auslösen könnte,
  • die in den Räumen ausgehängten Fluchtpläne und Brandschutzanweisungen zur Kenntnis nehmen.
  • auf jeglichen Besitz, Konsum und/oder Handel mit illegalen und legalen Produkten wie Waffen, gefährliche Gegenstände, Alkohol, Drogen usw. verzichten.

Es ist im Institut strengstens verboten

  • zu rauchen und Drogen oder Betäubungsmittel zu konsumieren,
  • jegliche Art von Waffen, stumpfe oder gefährliche Gegenstände, gefährliche Produkte und Gegenstände oder Produkte, die diese imitieren, mitzuführen, zu besitzen, zu verwenden oder ihre Verwendung anzukündigen,
  • Tiere mitzubringen.

Der/die Lernende, dessen/deren Verhalten offensichtlich durch den Gebrauch von Alkohol, Medikamenten, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen beeinträchtigt ist, wird unverzüglich von den Unterrichtsaktivitäten ausgeschlossen. Je nach Schwere der Vergehen können die Ordnungskräfte hinzugezogen bzw. Anzeige erstattet werden.

Diverses

Das INLL übernimmt keine Verpflichtung, das persönliche Eigentum der Lernenden zu verwahren und/oder aufzubewahren und haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Verschwinden, Schäden und Unfälle mit Bezug auf dieses Eigentum. Es wird darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Jeder Unfall, der sich auf dem Gelände ereignet, muss sofort der Schulleitung gemeldet werden.

Disziplinarische Maßnahmen

Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, die bis hin zum dauerhaften Verweis von der Schule führen können.

Die Schulleitung